Weihe

Wesen

Die Jungfrauenweihe begründet eine ekklesiale Zeichenexistenz, da die Kirche selbst in erster Linie Jungfrau (virgo) und Braut (sponsa) ist. Dieser bräutliche Aspekt hat ein biblisch-theologisches Fundament, das in den alttestamentlichen Schriften der Propheten bis hin zur Offenbarung des Hl. Johannes gründet. Hierbei geht es im Bild der Liebe von Bräutigam und Braut um die Liebe Gottes zu seinem Volk sowie um die Liebe Christi zu seiner Kirche. Die geweihte Jungfrau ist dazu berufen, ein eschatologisches Zeichen dieser bräutlichen Liebe zwischen der Kirche und Christus zu sein, jener Hoffnung auf Ewigkeit, durch die sie die säkulare Wirklichkeit mitten in der Welt mit ungeteilter Liebe zu Christus bejaht.

Ritus

„Die Feier der Jungfrauenweihe gehört zu den kostbarsten Schätzen der römischen Liturgie. Gleichsam als ein Vermächtnis hat Jesus Christus seiner Braut, die Kirche, das hohe Geschenk der Jungfräulichkeit hinterlassen (…) Daraus hat sich im Laufe der Jahrhunderte eine gottesdienstliche Feier entwickelt, die man in das Pontificale Romanum aufgenommen hat: So sollte deutlicher zum Ausdruck kommen, dass die geweihten Jungfrauen das Bild der Kirche als Braut Christi darstellen“ (Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Dekret (Prot. Nr. 600/70, Pontificale Romanum)).

Als Braut Christi, hat die geweihte Jungfrau eine unwiderrufliche Wirklichkeit empfangen und gehört dem Stand der geweihten Jungfrauen (Ordo Virginum) in der Kirche an. Die Jungfrauenweihe erfasst ihr ganzes Sein und Leben. Dazu bietet ihr der Weiheritus beständige Orientierung und Vertiefung.

Spender und Ort

Der Diözesanbischof entscheidet über die Zulassung oder Ablehnung zur Jungfrauenweihe nach einem Gespräch mit der Kandidatin. Die Entscheidung über die Zulassung bzw. Ablehnung der Jungfrauenweihe teilt er der Kandidatin schriftlich mit. Im Fall der Zulassung werden der Ort und der Zeitpunkt der Jungfrauenweihe bekannt gegeben. Der/die bischöflich Beauftragte wird davon unterrichtet.
Der Diözesanbischof ist der ordentliche Spender Jungfrauenweihe.

Die Jungfrauenweihe findet im Rahmen einer Pontifikalmesse statt. Nach vollzogener Jungfrauenweihe erhält die geweihte Jungfrau eine schriftliche Bestätigung der Jungfrauenweihe und wird in einem von der Diözesankurie geführten Register der geweihten Jungfrauen verzeichnet.

Der/die bischöflich Beauftragte informiert die geweihten Jungfrauen im Bistum über die Weihe einer Kandidatin sowie über den Tod einer geweihten Jungfrau.

Der Ort der Spendung der Jungfrauenweihe ist in der Regel die Kathedrale der Diözese.